Finanzielle Unterstützung bei vorhandener oder drohender Arbeitslosigkeit sind die mit Abstand bekanntesten Leistungsformen, denn bedauerlicherweise ist Arbeitslosigkeit noch immer ein unumgängliches und kritisiertes Thema. Arbeitnehmer die sich in einem stabil scheinenden Arbeitsumfeld bewegen machen sich keine all zu großen Gedanken - bis sie selber betroffen sind und was ist dann? Welche finanzielle Unterstützung steht Arbeitslosen zu?

Finanzielle Unterstützung

Arbeitslosengeld 1

Arbeitslosengeld 1 steht in der Regel allen zu, die aufgrund einer Kündigung ihren Arbeitsplatz verloren haben, oder verlieren werden. Allerdings muss der Arbeitslose in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigem Verhältnis beschäftigt wurden sein. Anderenfalls kann nur Arbeitslosengeld 2 (Hartz-4) beantragt werden.

Damit eine Bewilligung von ALG1 erfolgen kann, muss der Arbeitslose oder Nocharbeitnehmer sich spätestens drei Monate vor der Kündigung Arbeitssuchend melden. Sollte eine mögliche Kündigung erst nach dieser Frist bekannt werden, beträgt die Frist zur Arbeitssuchendmeldung drei Werktage ab Bekanntwerden. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten erfolgt eine Sperrfrist von einer Woche. 

Weiterhin muss eine Arbeitslosmeldung erfolgen, damit ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht. Eine Frist hierfür gibt es nicht, anstelle dessen muss die Meldung unverzüglich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Es ist auch möglich, die Arbeitslosigkeit bis zu drei Monaten im Voraus zu melden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt ist. 

Zusammenfassung: Voraussetzungen für Arbeitslosengeld 1

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für eine Dauer von mindestens 12 Monate (diese müssen nicht zusammenhängen) innerhalb der letzten 2 Jahre.

Arbeitssuchendmeldung spätesten drei Monate vor Ende der Bescbäftigung, bei späterem Bekanntwerden spätestens drei Werktage nach Bekanntgabe.

Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld 1 und Antragsformulare

Weitere Informationen über die finanzielle Unterstützung durch Arbeitslosengeld 1 - etwa zur Höhe der Auszahlung, zu Dauer der Auszahlung und zur Antragsstellung finden Sie unter folgenden Link: Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld 1

Antragsformulare können Sie sich hier herunterladen: Antrag auf Arbeitslosengeld 1

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Arbeitslosengeld 2

Arbeitslosengeld 2 steht grundsätzlich allen Langzeitarbeitslosen und denen, die weniger als 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre gearbeitet haben, zu. Daneben können auch Arbeitnehmer die nicht ausreichend verdienen, sowie Selbstständige und Freiberufler zusätzliches Arbeitslosengeld 2 beziehen. 

Das Arbeitslosengeld 2 wird in Regelsätzen gewährt, die sich auf den Lebensunterhalt, die notwendigen Kosten für Unterkunft und die notwendigen Kosten für Heizung beziehen. Weiterhin möglich sind einmalige Leistungen wie eine Erstattung für die Wohnung, eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt und für Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Außerdem erhalten Schwangere einen Mehrbedarf, ebenso Menschen die sich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen besonders ernähren müssen. 

Damit Arbeitslosengeld 2 auch tatsächlich als finanzielle Unterstützung gewährt wird, muss der Antragsteller mindest 15 Jahre und höchstens 65 Jahre jung sein, erfähig und hilfebedürftig und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. 

Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld 2 und Antragsformulare

Weitere ausführliche Informationen zum Arbeitslosengeld 2, dessen Höhe und Voraussetzungen erhalten Sie unter folgendem Link: Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld 2

Antragsformulare zum Ausdrucken erhalten Sie hier: Antrag auf Arbeitslosengeld 2

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